
Am 27.02.2020 erhielt die DITIB Moschee in Hanau einen Brief mit beleidigenden und islamfeindlichen Inhalten. In dem Brief wird Bezug auf den rechtsterroristischen Anschlag in Hanau vom 19.02.2020 genommen. Der Verfasser zeigt sich erfreut über den Anschlag und verhöhnt die Opfer.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 31.05.2017 in Ibbenbüren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 10.01.2019 in Baden-Baden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 09.01.2019 in Coesfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 16.12.2015 in Fulda zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 08.10.2015 in Dortmund zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.