Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 23.07.2016 in Baar-Ebenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/10322 (bundestag.de)
Am 13.01.2016 wurde an die Außentür die zur DITIB gehörende Moschee im Königsstieg, Göttingen, ein in Folie verpacktes Schnitzel angebracht. Die Tat wurde als Volksverhetzung eingeordnet. Die Polizei konnte zwei Tatverdächtige ermitteln. Quelle
Am 12.01.2016 beschmierten Unbekannte die Fatih Moschee in Memmingen mit Hakenkreuzen. Auf die Hinweisschilder der zum Dachverband der DITIB gehörenden Moschee, wurden mit schwarzer Farbe Hakenkreuze aufgemalt. Die Ermittlungen übernahm der Staatsschutz. Ähnliche Schmierereien hatte es bereits im Herbst 2015 gegeben. Auch damals wurden die Hinweisschilder der Moschee mit Runen und Hakenkreuzen besprüht. Quelle