Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 21.03.2015 in Meßkirch zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 18.12.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte (DITIB). Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 23.11.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 19.10.2015 in Bad Schussenried zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „schwere Brandstiftung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 19.09.2015 in Mögglingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Gülistan Gemeinde (Islamrat/IGMG/IGBW). Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung – Hakenkreuz“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 14.09.2015 in Ludwigsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.