Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 19.10.2015 in Bad Schussenried zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „schwere Brandstiftung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 19.09.2015 in Mögglingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Gülistan Gemeinde (Islamrat/IGMG/IGBW). Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung – Hakenkreuz“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 14.09.2015 in Ludwigsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 27.08.2015 in Offenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 09.07.2015 in Welzheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Bilal-i Habesi Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Schmiererei: Hakenkreuz“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 03.07.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.