Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 17.03.2017 in Notzingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 12.02.2017 in Konstanz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 10.02.2017 in Althengstett zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 09.07.2019 wurde eine Flagge vor der DITIB-Moschee in Karlsruhe in Brand gesetzt. In der Nacht zum Dienstag beschädigten Unbekannte zunächst den Flaggenmast. Anschließend zogen sie die DITIB-Fahne ab und zündeten sie an. Die anderen Fahnen wurden nicht beschädigt. Laut Medienberichten entstand ein Sachschaden von mehreren Hundert Euro. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 31.03.2019 in Balingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 22.03.2019 in Backnang zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.