Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 27.08.2015 in Offenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 09.07.2015 in Welzheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Bilal-i Habesi Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Schmiererei: Hakenkreuz“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 03.07.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 20.05.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 22.12.2018 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 14.12.2018 in Wangen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie Sachbeschädigung registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.