In Leonberg kam es am 16.02.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Boxberg kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 17.04.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Heilbronn kam es am 11.05.2025 laut Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
Ein unbekannter Täter brach am Morgen des 23.06.2025 in die DITIB Moschee in Sigmaringen ein und entwendete dort Spendengelder. Der Täter entfernte einen Tresor aus der Wand und nahm diesen samt einer freistehenden Kasse in das Untergeschoss und öffnete ihn gewaltsam. Die Summe des entwendeten Geldes ist bislang nicht bekannt. Die Polizei ermittelt. Quelle: https://www.schwaebische.de/regional/sigmaringen/bad-saulgau/dieb-wird-in-moschee-fuendig-3698028
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 01.11.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Friedrichshafen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Die Yunus Emre Moschee wurde am 20.02.2025 Ziel eines Diebstahls. Ein bislang unbekannter Täter begab sich am Nachmittag in die Moschee und brach mehrere Spendenboxen auf. Die entwendete Summe wird auf mehrere hundert Euro geschätzt. Das Polizeirevier Esslingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Polizei sucht Zeugen: Diebstahl aus Esslinger Moschee – Esslingen