Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 30.11.2016 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international