Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 29.03.2014 in Konz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gewaltdarstellung § 131 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international