Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 27.01.2017 in Kiel zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
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