Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 22.09.2017 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international