Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 22.02.2017 in Memmingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international