Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 28.06.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Dresden. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 02.08.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 09.10.2024 wurde die DITIB Zentralmoschee in Saarbrücken Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/14989 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898 DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 05.05.2024 wurde die Yavuz Selim Moschee in Offenbach Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/14989 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
In Nordhausen kam es am 05.02.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14898 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB “ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014898.pdf