Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 16.01.2018 in Kaufbeuren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Kaufbeuren 2018
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 14.11.2018 in Hildesheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 03.05.2018 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Brandanschlag, schwere Brandstiftung“ registriert und keinem Phänomenbereich zugeordnet.

Am 26.01.2019 kam es zu einem Moscheeangriff in Menden. Die Scheiben der Türkisch Islamischen Gemeinde zu Menden e. V. (DITIB) wurden eingeschlagen. Die Täter zündeten Papiertücher im Waschraum an. Es entstand ein geringer Sachschaden. Die Polizei ermittelt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 22.12.2018 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 14.12.2018 in Werl zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.