Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 20.02.2017 in Lüchow zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international