Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 19.10.2014 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international