Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 19.04.2016 in Syke zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international