Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 18.01.2015 in Ludwigshafen am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
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