Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 15.04.2016 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international