Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 09.06.2017 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international