Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 09.02.2017 in Göttingen zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 30a StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international