Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 10.08.2018 in Ulm zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung/Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 wurde am 22.07.2018 eine Moschee bzw. Religionsstätte in Monheim angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Als Tatmotivation stellten die Behörden „Islanfeindlichkeit“ fest.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 wurde eine Moschee/Religionsstätte am 15.07.2018 in Fürstenfeldbruck angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Als Tatmotiv stellten die Behörden „Islamfeindlichkeit“ fest.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 wurde am 04.07.2018 in Springe eine Moschee bzw. Religionsstätte angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Behörden ordnen den Angriff als „islamfeindliche Straftat“ ein.
Am 04.09.2018 wurde eine Moschee (IGMG) in Landshut angegriffen. Unbekannte beschmierten die Außenfassade der Moschee mit Hakenkreuzen. Die Polizei wurde eingeschaltet. Quelle
Am 03.09.2018 kam es in Hamburg zu einem Moscheeangriff. Die Al-Nour-Moschee (Schura) in Hamburg wurde Opfer eines islamfeindlichen Angriffs. Auf die Außenwand der Moschee wurden islamfeindliche Parolen gesprüht. Quelle