Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 22.12.2018 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 14.12.2018 in Werl zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 14.12.2018 in Wangen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie Sachbeschädigung registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 27.11.2018 in Barnstorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Gemeinde/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 16.10.2018 in Espelkamp zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 30.12.2018 wurde der Rohbau der Mevlana-Moschee in Duisburg (Islamrat/IGMG) Opfer einer Schmiererei. Dabei wurden u. a. beleidigende Schriftzüge und Davidsterne auf die Außenfassade gesprüht. Die Täter sind nicht bekannt. Quelle