Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 01.02.2022 in Lauenburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 13.02.2022 in Recklinghausen zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ registriert. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
In Berlin kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) am 28.02.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
In Schwerte ereignete sich am 03.03.2022 ein islamfeindlicher Angriff vor einer Moschee, bei dem ein 77-Jähriger schwer verletzt wurde. Der Täter schlug dem älteren Mann mit einem Stein auf den Hinterkopf, so dass der Mann zu Boden ging. Daraufhin schlug der Mann mehrmals auf das Gesicht des Opfers. Der 32-jährige Angreifer, der mit zwei offenen Haftbefehlen gesucht wurde, konnte kurz danach von der Polizei gefasst werden. Quelle: Moscheebesucher brutal angegriffen und schwer verletzt – IslamiQ
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 07.03.2022 in Berlin zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2022 in Castrop-Rauxel zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)