Am 15.10.2023 wurde erneut ein angezündeter Koran vor die Mimar Sinan Moschee (DITIB) in Maulbronn geworfen. Der Täter, ein 50 Jahre alter Mann, soll dieselbe Tat auch am 8. Juli verübt haben, bei der ein verbrannter Koran aus einem Fahrzeug auf das Moscheegelände geworfen wurde. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Täter anhand des Fahrzeugkennzeichens, welches auf den Aufzeichnungen der Überwachungskameras zu erkennen war, ermittelt. Quelle: Mann verbrennt Koran und wirft ihn vor die Moschee – IslamiQ
Am 14.09.2023 kam es in Essen laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 01.06.2023 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Duisburg einen muslim- und türkenfeindlichen Drohbrief unterzeichnet vom Absender „NSU 2.0“. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Links/PressannouncementDetail/202
Die Selimiye Moschee (DITIB) in Siegburg wurde am 06.10.2023 Ziel eines Angriffs in Form von Vandalismus. Es kam zu einer hohen Sachbeschädigung. Laut Überwachungskamera soll zu sehen sein, wie Unbekannte die Scheiben am Moscheeeingang mit Steinen einschlagen und anschließend Sticker mit dem Logo der rechtsradikalen Gruppierung LRG („Letzte Rettung Germania“) und der Aufschrift „Wer seine Heimat liebt soll zu uns kommen“ aufkleben. Zwei Tatverdächtige sollen sich daraufhin am Samstag, den 07.10.2023, der Bundespolizei am Berliner Hauptbahnhof gestellt haben. Der Staatsschutz hat jedoch weitere Ermittlungen aufgenommen, da einige Hinweise auf Bezüge ...
Am 22.09.2023 kam es in Darmstadt laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Die Kanuni Sultan Süleyman Moschee in Wiesloch wurde am 14.08.2023 Ziel eines Angriffs. Unbekannte beschädigten ein Fenster der Moschee. Die Tatmotive sind bislang unbekannt. Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat die Ermittlungen aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quellen: Bundestagsdrucksache 20/9262 Unbekannte schlagen Fensterscheibe einer Moschee ein – IslamiQ