Auch die Zentralmoschee der DITIB in Hannover wurde am 09.12.2025 zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte Täter besprühten die Fassade der Moschee mit Schriftzügen wie „IDF“ und „Israel“. Gemeindemitglieder fanden die Parolen zur Mittagsgebetszeit auf. Derzeit liegen der Polizei keine Angaben zu den Tätern vor. Die Ermittlungen laufen. Quelle: Moscheen in Hannover mit politischen Parolen beschmiert – IslamiQ
In Aurich kam es am 09.03.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Aurich kam es am 09.03.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 kam es am 10.03.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Remscheid. Die Tat wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Königslutter kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 15.03.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Hamburg kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 21.03.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705