Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 11.09.2016 in Zwickau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „.Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 04.09.2016 in Zwickau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.