Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 07.02.2019 in Westerholt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
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