Laut Bundestagsdrucksache 19/31846 kam es am 13.05.2021 in Wangen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 14.12.2018 in Wangen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie Sachbeschädigung registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.