Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 27.10.2016 in Sulingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung §167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 29.10.2016 wurde auf einem PKW, der vor der Diyanet Yeni Moschee in Sulingen geparkt hatte, ein Schweinefuß abgelegt. Den Schweinefuß fand ein Gemeindemitglied am Samstagabend nach dem Gebet. Der geparkte PKW gehörte niemandem aus der Gemeinde. Die Polizei wurde alarmiert, die die Ermittlungen aufnahm. Quelle