Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 kam es am 13.09.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Selfkant. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
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