Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 26.10.2019 in Schwelm zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Hausfriedensbruch § 123 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In Schwelm legten am Dienstag, 29.10.2019, unbekannte Täter eine Plastiktüte mit zwei Schweineköpfen und einer Schweinepfote an der Baustelle für eine Moschee der DITIB-Gemeinde ab. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Zudem hat die Polizei eine verstärkte Präsenz an der Baustelle angekündigt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 12.10.2015 in Schwelm zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.