Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 29.08.2019 in Schleswig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
Am 10.09.2019 kam es an der Moschee des Islamischen-Kulturvereins in Schleswig erneut zu einer Sachbeschädigung. Ein 34-Jähriger wurde gegen 19.55 Uhr, unmittelbar nach dem Vorfall, von der Polizei festgenommen. Das Tatmotiv ist bislang unklar. Quelle
Am 03.07.19 wurde die Moschee des Islamische-Kulturvereins (DITIB) in Schleswig Ziel eines Angriffs. Unbekannte zerrissen Ausgaben des Korans und verteilten diese in der Toilette. Zudem beschädigten sie die Waschbecken und hinterließen Schmierereien, dessen Inhalte die Polizei nicht bekannt gab. Das Kommissariat 5 hat die Ermittlung aufgenommen. Die Polizei nahm am 10.09.2019 einen 34-Jährigen fest, nachdem die Schleswiger Moschee erneut beschädigt wurde. Das Tatmotiv ist noch unklar. Quelle