Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 09.10.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Saarbrücken. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 22.11.2015 wurde die ZMD Moschee in Saarbrücken beschmiert. Quelle: Fair
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 17.11.2015 in Saarbrücken zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.