In Rosenheim kam es am 30.09.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
Am 24.02.2019 kam es in Rosenheim zu einem Angriff auf eine Moschee der DITIB. Der Angriff erfolgte mittels einer Schusswaffe. Angaben zum Täter und zum Tatmotiv sind nicht vorhanden. Quelle: ADS-DITIB