Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 03.11.2020 in Rendsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 29.07.2020 in Rendsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Erpressung § 253 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.