Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 04.08.2017 in Neustadt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Am 09. Januar 2015 wurde die Mevlana Moschee in Neustadt am Rübenberge seitens Unbekannten Tätern angegriffen. In den Mittagstunden, zwischen 14.30 Uhr und 16.30 Uhr, wurde das Fenster der Moschee, das doppelt verglast war, durch einen Steinwurf zerbrochen. Noch am selben Tag rief der Staatsschutz an und warnte die Moschee vor weiteren vermutlichen Angriffen. Ein Tatmotiv konnte nicht eindeutig genannt werden, jedoch schloss man einen politisch motivierten Angriff auf die Moschee nicht aus. Der Staatsschutz habe die Ermittlungen aufgenommen. Weitere Informationen zur aktuellen Lage des Falles sind nicht bekannt. Quelle