In Neuhofen kam es am 03.04.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international