Am 25.02.2018 kam es zu einem Brandanschlag auf ein Gebäude in Mühlhausen. Es wurden mehrere Brandherde und Überreste von Brandbeschleunigern festgestellt. Die Polizei von Brandstiftung aus. Laut Staatsanwaltschaft gibt es bisher keine Hinweise auf eine politisch motivierte Tat. Der Staatsschutz wurde in die Ermittlungen dennoch einbezogen. In dem Gebäude befanden sich Gebetsräume einer muslimischen Gemeinde, außerdem hatte der besagte Islamische Kulturverein dort seinen Sitz. 14 Personen, darunter 8 Kinder, mussten in Sicherheit gebracht werden. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 17.02.2017 in Mühlhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.