In Leonberg kam es am 16.02.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 29.05.2020 erhielt die DITIB Leonberg Moschee einen Brief mit rassistischem Inhalt. Der Brief wurde der Polizei übergeben. Diese hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: DITIB