Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 01.02.2022 in Lauenburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
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