Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 23.10.2017 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 29.09.2017 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländisch I.“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 27.01.2017 in Kiel zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 14.01.2017 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/11128 kam es am 19.12.2016 in Kiel zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.