In Kerken kam es am 10.06.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
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