Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 27.09.2021 in Kelsterbach zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Am 28.09.2021 kam es zu einem Angriff auf die IGMG Moschee in Kelsterbach. Ein bisher unbekannter Mann warf während des Nachtgebets Glasflaschen in Richtung der Moschee. Infolge dessen war der Vorhof voller Glassplitter. Die Gemeindemitglieder konnten aufgrund der Überwachungskameras feststellen, dass der Mann zwei Mal innerhalb von drei Minuten mit einem roten Auto vor der Moschee anhielt. Die Polizei wurde verständigt. Diese hat die Ermittlung aufgenommen. Quelle