Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 14.12.2017 in Karlsruhe zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 09.07.2019 wurde eine Flagge vor der DITIB-Moschee in Karlsruhe in Brand gesetzt. In der Nacht zum Dienstag beschädigten Unbekannte zunächst den Flaggenmast. Anschließend zogen sie die DITIB-Fahne ab und zündeten sie an. Die anderen Fahnen wurden nicht beschädigt. Laut Medienberichten entstand ein Sachschaden von mehreren Hundert Euro. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 14.10.2014 in Karlsruhe zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.