Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 07.03.2020 in Ichenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 16.04.2020 in Ichenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 08.03.2020 in Ichenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung, § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.