Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 31.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Homburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
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