Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 13.08.2022 in Heinade zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert. Quelle: Drucksache 20/5771
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