Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 30.03.2023 in Hanau zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 28.08.2023 erhielt die Hanauer Moschee einen Brief, in der ein mutmaßlich geplanter Angriff gemeldet wird. Der Absender ist unbekannt. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Links/PressannouncementDetail/206
Am 27.02.2020 erhielt die DITIB Moschee in Hanau einen Brief mit beleidigenden und islamfeindlichen Inhalten. In dem Brief wird Bezug auf den rechtsterroristischen Anschlag in Hanau vom 19.02.2020 genommen. Der Verfasser zeigt sich erfreut über den Anschlag und verhöhnt die Opfer.