Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 13.10.2014 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 27.09.2014 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Am 03.09.2018 kam es in Hamburg zu einem Moscheeangriff. Die Al-Nour-Moschee (Schura) in Hamburg wurde Opfer eines islamfeindlichen Angriffs. Auf die Außenwand der Moschee wurden islamfeindliche Parolen gesprüht. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 30.03.2018 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.